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Wahlphysiotherapie Praxis

Wahlphysiotherapie gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Therapeuten selbst zu wählen.

Dies bedeutet, dass Sie nicht an eine bestimmte Klinik oder einen bestimmten Anbieter gebunden sind. Unser Ziel ist es, Ihnen eine hochwertige, individuelle Betreuung zu bieten, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Kostenerstattung

Ein häufiges Anliegen unserer Patienten ist die Kostenerstattung. In der Regel übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen einen Teil der Kosten für Wahlphysiotherapie, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, welche Leistungen abgedeckt sind und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ablauf

Laut MTD-Gesetz benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Physiotherapie eine Verordnung für Physiotherapie. Diese bekommen Sie von Ihrem Haus-, Betriebs- oder Facharzt. Die Verordnung muss bei der ersten Behandlung mitgenommen werden.

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Für die Rückerstattung der Therapiekosten seitens Ihrer gesetzlichen Versicherung benötigen Sie die Bewilligung Ihrer Verordnung. Diese chefärztliche Bewilligung bekommen Sie per Einreichung der Verordnung binnen vier Wochen bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung. (ÖGK Bewilligungsbefreit seit 2023.)

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Wir stellen Ihnen am Ende der Behandlungssitzungen eine Rechnung über die Gesamtkosten aus.

Diese können Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung und dem Überweisungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. So erhalten Sie einen Teilbetrag der entstandenen Kosten rückerstattet. Der Selbstbehalt kann im Anschluss bei einer Privatkranken- oder Unfallversicherung eingereicht werden.

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